UPDATE: Aktuelle Entwicklungen zur EUDR – EU-Parlament stimmt für Aufschub und Vereinfachungen

Martin Fix

CEO
Mit 30 Jahren Erfahrung in der Holzpackmittelbranche habe ich viele Herausforderungen schon gelöst - das würde ich gerne wiederholen.

Im Anschluss an unseren letzten Newsletter zur möglichen Verschiebung der EUDR gibt es nun konkrete Beschlüsse aus Straßburg: Das Europäische Parlament hat heute einer Reihe von Vereinfachungen und einer Verlängerung der Umsetzungsfristen zugestimmt. Ziel ist es, Unternehmen mehr Zeit und praktikablere Bedingungen für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zu geben.

Der angepasste Text wurde mit 402 Stimmen bei 250 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Auffällig aus deutscher Perspektive: die SPD im EU-Parlament stimmte gegen einen Kompromiss, den sie in der Bundesregierung mitträgt.

Was wurde beschlossen?

  1. Mehr Zeit für Unternehmen

Die Abgeordneten sprechen sich für einen einjährigen Aufschub der Umsetzungsfristen aus:

  • Große Unternehmen: Umsetzung ab 30. Dezember 2026
  • Kleine und Kleinstunternehmen: Umsetzung ab 30. Juni 2027

Dieser zusätzliche Zeitraum soll drei zentrale Punkte sichern:

  • einen geordneten Übergang,
  • die Weiterentwicklung des IT-Systems zur elektronischen Sorgfaltserklärung,
  • eine Reduktion der kurzfristigen Belastungen für Unternehmen.

Damit bestätigt das Parlament im Wesentlichen die Verschiebung, über die wir bereits im letzten Newsletter berichtet haben.

  1. Vereinfachte Sorgfaltspflichten

Besonders mittelständische Marktteilnehmer sollen spürbar entlastet werden:

  • Die Verantwortung für Sorgfaltserklärungen liegt künftig bei den Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen.
  • Kleine und Kleinst-Primärerzeuger müssen nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.

Zudem fordert das Parlament eine Überprüfung dieser Maßnahmen bis spätestens 30. April 2026, um deren Wirksamkeit und Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand zu bewerten.

Wie geht es weiter?

Das Parlament ist bereit, in die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten einzutreten. Die endgültige Fassung des Gesetzes muss von Parlament und Rat gebilligt und vor Ende 2025 im EU Amtsblatt veröffentlicht werden, damit der Aufschub formal in Kraft treten kann.

Unsere Einschätzung

Die Beschlüsse bestätigen unsere vorherige Einschätzung: Die EUDR bleibt für den Mittelstand komplex, aber die verlängerten Fristen und Erleichterungen schaffen dringend benötigte Planungssicherheit. Gleichzeitig zeigt sich, wie dynamisch die Entwicklungen aktuell sind.

„Unsere Empfehlung: aktuell keine Maßnahmen ergreifen. Der politische Zeitgeist wandelt sich, und weitere Anpassungen sind nicht ausgeschlossen. Wir verfolgen die Entwicklungen genau und informieren, sobald konkrete Schritte erforderlich werden.“

Martin Fix

CEO ARCA Group

Skagit Valley Packaging – Erfolgreiche ARCA-Integration bei voller Eigenständigkeit

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder zur ARCA haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Ihr Name(erforderlich)